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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roland Bertschi AG

  1. Allgemeines: Für alle Angebote, Preise und Lieferungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Roland Bertschi AG schriftlich bestätigt werden. Mit dem Erteilen einer Bestellung anerkannt der Besteller die Geschäftsbedingungen der Roland Bertschi AG und verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen geltend zu machen. 

  2. Preise und Zahlung: Ohne anderslautende Angaben verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, exklusive Lieferkosten, exklusive Montagekosten, Verpackung und Mehrwertssteuer, Preisänderungen, insbesondere gegenüber Prospekten, Kataloge und den Roland Bertschi Internet Angeboten bleiben vorbehalten. Andere Zahlungsformen (z. Bsp. in Euro, US Dollar oder andere in der Schweiz bekannte Zahlungsarten) bedürfen der schriftlichen Form. Diese sind nur gültig, wenn sie beim Abschluss auf einem Kaufvertrag oder Bestellschein vom Verkäufer schriftlich festgehalten, vom Kunden mit Stempel und Unterschrift bestätigt und anschliessend von der Geschäftsleitung der Roland Bertschi AG genehmigt wurden. Vom Kunden selber abgeänderte Zahlungsformen ohne die oben genannte Zustimmung durch die Geschäftsleitung der Roland Bertschi AG sind für die Roland Bertschi AG nicht bindend.​

    • Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:

      • Nachnahme (mit zusätzlicher Verrechnung der Nachnahmegebühren),

      • Vorauszahlung auf unsere Bank, die Barzahlung bei Abholung oder Lieferung. Für alle Auslandlieferungen verlangen wir grundsätzlich die Vorauszahlung des Bestellwerts auf unser Bankkonto.

      • Für wiederkehrende Kunden, welche bereits mehrmals bei uns bestellt haben und eine Kundennummer besitzen, ermöglichen wir die Bezahlung per Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum. Die Entscheidung, ob Bestellungen per Nachname/ Vorauszahlung oder per Rechnung bezahlt werden müssen, liegt vollständig im Ermessen der Roland Bertschi AG.

      • Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Bei Kaufverträgen, welche mit Barzahlungspreisen abgeschlossen wurden, aber nicht termingerecht bei der Auslieferung vollumfänglich bezahlt werden, fällt der Anspruch des Kunden auf den Barzahlungspreis dahin und schuldet der Kunde der Roland Bertschi AG den Betrag in Form des Kreditpreises, welcher in jedem Fall mindestens 4% höher als der abgeschlossene Barzahlungspreis liegt).

      • Bei Verkäufen mit einem Volumen über sFr. 40’000.00 behalten wir uns die folgende Zahlungsform vor: 1/3 nach Erteilung des Auftrages, 1/3 bei Abholung der bestellten Geräte, Maschinen, etc. bei unseren Lieferanten sowie 1/3 bar bei Lieferung und einer allfälligen Montage.

  3. Lieferfristen, Annahmeverzug: Die Lieferfrist läuft ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller von der Roland Bertschi AG benötigten Angaben und Unterlagen. Sie gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt sowie Lieferverzug oder Nichtlieferung seitens eines Lieferanten, Insolvenz des Lieferanten oder von uns unverschuldeten Lieferverzögerungen.  Solche Hindernisse entbindet die Roland Bertschi AG von der Einhaltung der Lieferfrist, ohne dass dem Käufer das Recht zusteht, aufgrund der Lieferverzögerung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Bei Annahmeverzug des Käufers wird die Ware bis zur Auslieferung im Lager der Roland Bertschi AG aufbewahrt. Die Lagerung erfolgt während höchstens zwei Monaten unentgeltlich (ohne Verpflichtung), eine längere Lagerzeit wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die Ware wird auf den schriftlich vereinbarten Termin verrechnet, und die Zahlung des Kaufpreises ist entsprechend dem Termin fällig. Die Roland Bertschi AG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertag eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den der Roland Bertschi AG zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten lässt.

  4. Lieferung: Sendungen innerhalb der Schweiz werden im Interesse des Käufers von der Roland Bertschi AG gegen Transportschaden und Verlust versichert. Ohne besondere Vereinbarung mit dem Kunden, wählt die Roland Bertschi AG die Art des Versandes. Die Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden zu Selbstkosten verrechnet. Teillieferungen sind zulässig. Die Roland Bertschi AG kann die Lieferkosten jederzeit ohne vorgängige Benachrichtigung ändern.

  5. Mängelrügen und Beanstandungen: Mängelrügen und Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich via eingeschriebenem Postbrief vorgebracht werden.

  6. Montage: Bei der Montage von Maschinen wird vorausgesetzt, daß der Zugang bzw. die Zufahrt zum Montageplatz frei ist, und daß dieser gemäß den Plänen oder Anweisungen der Roland Bertschi AG so vorbereitet ist, daß mit der Montage sofort begonnen werden kann. Anfallende Mehrkosten für Vorbereitungsarbeiten durch die Roland Bertschi AG werden dem Kunden nach Aufwand separat verrechnet. Der Kunde ist aufgefordert, den Montageort so zu wählen, dass keine unterirdischen Stromkabel oder Anschluss-Verbindungen, Bodenheizungen, etc. beim Bohren beschädigt werden. Für entstandene Schäden bei der Montage durch unsere Mitarbeiter haftet der Kunde vollständig. In den Montagepreisen nicht inbegriffen sind: Kosten für elektrische Zuleitungen, elektrischer Anschluss der gelieferten Maschine, Abnahme der Elektro-Installation und alle daraus benötigen Prüfungen durch einen Fachelektriker, Maurerarbeiten, Sanitärinstallationen und Montagegerüste, sowie staatliche Gebühren und Prüfungskosten. Bei Montagen von Scherenliften, Bremsprüfständen, Unterfluhrliften, etc. mit Grubeneinbau gelten ausschliesslich die von der Roland Bertschi AG zugestellten Originalpläne. Eigenmächte Abänderungen der Kunden, anders ausgeführte Grubenmasse als auf den Originalplänen vermerkt, falsch ausgeführte Bauseitsarbeiten (wie andere Zuleitungsdurchmesser, anders positionierter Standpunkt des Schaltpultes, etc), gehen zu Lasten des Kunden. Diesbezüglich werden zusätzlich Aufwendungen an Material und Arbeiten, welche eine gewöhnliche Montage in eine korrekt gebaute Grube überschreiten, dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ist bei Montagen der Arbeitsort nicht frei zugänglich oder können die Arbeiten aus Gründen wie fehlender Strom- oder Luftanschluss, ungenügende Beschaffenheit der Betondecke, falsche Grubenmasse, etc. nicht in einem Arbeitsvorgang an einem Tag abgeschlossen werden, ist die Roland Bertschi AG ermächtigt die zusätzlichen Kosten für die neuerliche Anfahrt, Arbeitsentschädigung und Materialaufwand dem Kunden separat in Rechnung zu stellen und diese nach Abschluss der Arbeiten umgehend einzufordern. Bei Werkslieferungen direkt an den Kunden muss für das Abladen vom Kunden kostenlos ein Stapler zur Verfügung gestellt werden. Sofern für die Montage oder eine Reparatur ein Stapler benötigt wird, muss dieser kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

  7. Gewährleistung/Garantie/Haftung: Für sämtliche Artikel gelten die jeweiligen Qualitäts- und Gewährleistungsbestimmungen der betreffenden Hersteller. Jedes Produkt muss nach erfolgter Installation umgehend auf Kosten des Kunden durch einen Fach-Elektriker geprüft und abgenommen werden. Wir lehnen jede Haftung für elektrische Schäden, Ausfälle, etc. ab. Service- Intervalle bei Kompressoren, Liften, etc. sind gemäss den Angaben der Hersteller in der jeweiligen Betriebsanleitungen aufgeführt und zwingend einzuhalten. Defekte, Fehler, etc. welche in Folge von nicht eingehaltenen Service Intervallen enstehen sind von der Garantie ausgenommen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Form. Für Occasionsgeräte besteht keine Garantieverpflichtung, ausser diese seien schriftlich vereinbart worden. Gibt es für verkaufte Occasionen bei Defekten innerhalb der Garantiezeit keine passenden Ersatzteile mehr, hat der Käufer ein Anrecht den Artikel gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Die Kosten einer solchen Rückgabe (Demontage, Rückführung etc.) gehen zu Lasten des Käufers. Vom Kunden extern in Auftrag gegebene Reparaturen sind für die Roland Bertschi AG nicht bindend und können nicht auf diese überwälzt werden. Ohne anderweitige Vereinbarung beträgt die Garantiezeit bei neuen Artikeln 6 Monate vom Datum der Lieferung an gerechnet. Dies gilt auch auf ersetzten oder zugeschickten Ersatzteilen wie Tragmuttern, Lager, Motoren, Zylinder, Ventile, etc. Die Roland Bertschi AG ist von der Garantieverpflichtung entbunden, wenn am betreffenden Artikel Reparaturen durch den Käufer selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden. Ferner wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ungenügende Wartung, natürliche Abnützung, fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Behandlung oder äussere Gewaltanwendung. Keinen Garantieanspruch haben Schäden an elektrischen Steuerungen, die durch Wasser oder Feuchtigkeit entstanden sind. Defekte infolge unreiner Luft oder Kondenswasser sind von der Garantie ausgeschlossen. Schäden die durch fehlerhafte Montage von Drittpersonen entstanden sind wie z. Bsp. falsche Drehrichtung der Motoren, falsch angeschlossene Stromzufuhr, etc. sind ausgeschlossen. Rostschäden sind von der Garantie ausgeschlossen. Wird durch den Käufer ein berechtigter Garantieanspruch erhoben, wird die Roland Bertschi AG den Mangel durch Instandstellung beheben. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandelung, Minderung, Rückgabe oder Umtausch der gelieferten Ware/Maschine. Reparaturen in Garantie werden nach bestem Wissen und innerhalb der schnellst möglichen Frist erledigt. Retournahmen sind nur gültig nach Zustimmung der Geschäftsleitung der Roland Bertschi AG. Für die Kosten einer Rückgabe für die Demontage, Rückführung, etc. haftet der Käufer. Die Kosten werden infolge des Aufwandes von der Geschäftsleitung bestimmt und sind vom Käufer vor der Rückführung bar zu bezahlen. Ersetzte Teile gehen in den Eigentum der Roland Bertschi AG über. Garantiearbeiten an fest eingebauten Geräten werden an Ort und Stelle ausgeführt. Bewegliche Geräte müssen auf Kosten des Käufers an die Roland Bertschi AG zur Garantiereparatur zugestellt werden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden, es sei denn, der Roland Bertschi AG könne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Anspruch auf Entschädigung bei Arbeitsausfall infolge Nichtbenützung der Anlage. Für gelieferte Fremdprodukte haftet die Roland Bertschi AG grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem die jeweiligen Vorlieferanten die Gewähr für ihre Produkte ihr gegenüber übernehmen und erfüllen. Sofern sich die Roland Bertschi AG bereit erklärt, in Kulanz, den Schaden oder einen Teilschaden zu übernehmen, sind die allfälligen Kosten an die Roland Bertschi AG schriftlich vorzulegen, und bestätigen zu lassen. Sämtliche Garantie- und Haftungsverpflichtungen entfallen, wenn die vereinbarten Zahlungen für die Ware nicht geleistet worden sind. Erfolgt die Montage durch den Kunden selber sind anschliessenden Anfahrten und Arbeitszeiten durch unsere Service Abteilung für die Nachmontage, Justierungen, richtige Inbetriebnahme, etc.  immer vom Käufer separat nach Aufwand zu bezahlten. Die Aufwände für die An-/Rückfahrt sowie die Arbeitszeit(en) sind kostenpflichtig. Für sämtliche Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Burgdorf vereinbart.

  8. Kostenvoranschläge für Reparaturen, etc.Generell wird für alle Artikel, welche vom Kunden zu uns nach Hindelbank gesendet werden für Kostenvoranschläge ein Pauschalpreis von sFr. 150.00.- verrechnet. Bei Kostenvoranschlägen direkt beim Kunden verrechnen wir einen Pauschalpreis von sFr. 300.00, welcher dem Service Techniker nach erfolgter Prüfung Bar begleichen werden muss. Geräte, welche nach erstellten Kostenvoranschlägen, Prüfungen, Urachenforschungen für den/die Defekt(e), etc. auch 30 Tage später noch immer nicht abgeholt oder zur Reparatur  freigebenen wurden, werden zu den unter Punkt 8 erwähnten Pauschalkosten von sFr. 150.- dem Verursacher verrechnet. Holt der Kunde das / die Produkt(e) (ohne erfolgte Reparatur) auch 60 Tage nach der erfolgten Prüfung und Rückmeldung nicht bei uns ab, wird die Ware gegen zusätzliche Kostenfolgen für den Kunden fachgerecht entsorgt. Sind Geräte nach erfolgter Reparatur auch 60 Tage nach unserer Rückmeldung noch immer bei uns am Lager, werden diese nur noch gegen Barzahlung übergeben. Für die Lagergebühren wird je nach Grösse des Gerätes eine zusätzliche Lagergebühr fällig.

  9. Rücknahme von Material, Gutschriften, etc. Von Kunden falsch bestelltes Material nehmen wir, nur gegen schriftliche Bestätigung seitens der Geschäftsleitung der Roland Bertschi AG, retour. Bestellungen, welche für Kunden extra bei unseren Lieferanten bestellt werden müssen, sind von einer Retoure ausgeschlossen. Für bereits bezahlte Ware, wird bei einer allfälligen Rücknahme, eine Gutschrift erstellt (keine Rückvergütung möglich). Die Gutschrift wird auf das Kunden Konto gebucht und hat keine Verjährungsfrist. 

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